Das Gesetz gegen sexualisierte Gewalt ist auf dem Weg. Jeder Schritt um das Strafmaß zu erhöhen, Kinder zu schützen, egal wie groß oder klein er wirken mag, ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Konkret: sexualisierte Gewalt gegen kinder wird künftig als "Verbrechen" (vorher "Vergehen") mit einem Strafrahmen von 1-15 Jahren Freiheitsstrafe eingestuft.
Der Besitz von Medien über sexualisierte Gewalt an Kindern wird mit längeren Freiheitsstrafen härter angegangen.
Die Verjährungsfrist soll folglich erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs beginnen.